1. Präambel 

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) betreibt ein interdisziplinäres webbasiertes Register zum bundesweiten Qualitätsmanagement von Maßnahmen bei Patienten nach Herz-Kreislauf-Stillstand. Das Deutsche Reanimationsregister erfasst hierfür unter anderem die Daten von Patienten nach:

1. plötzlichem Herztod außerhalb der Klinik,

2. außerklinischem Herz-Kreislauf-Stillstand anderer Ursachen,

3. innerklinischem Herz-Kreislauf-Stillstand, sowie

4. die Daten der innerklinischen Notfallversorgung zur Vermeidung eines Herz-Kreislauf-Stillstands,

5. und die Versorgung von Patienten in Cardiac Arrest Centern.

Die Datensätze hierfür wurden auf der Grundlage nationaler und internationaler Empfehlungen (MIND2 und MIND3, Utstein-Style-Protokoll, ILCOR-Reanimationsleitlinien, European Registry of Cardiac Arrest (EURECA)) entwickelt.

Das Deutsche Reanimationsregister stellt den angemeldeten Institutionen die eigenen Daten zum Zwecke des Qualitätsmanagements im Rahmen eines jährlichen Qualitätsberichts zur Verfügung. Weiterhin erhält jede teilnehmende Institution einen Online-Zugang, in dem die eigenen Daten im Benchmark zu den Daten der anonymisierten Gesamtteilnehmer dargestellt werden.

Auswertungen zu anderen, insbesondere wissenschaftlichen Zwecken, unterliegen besonderen Anforderungen,

die der jeweils gültigen Publikationsordnung des Deutschen Reanimationsregisters zu entnehmen sind.

2. Organisationsstruktur 

Das Deutsche Reanimationsregister hat seinen Sitz an der Geschäftsstelle der DGAI (www.dgai.de).

Die Schutz-, Nutzungs- und Verwertungsrechte des Deutschen Reanimationsregisters liegen bei der DGAI.

Aufgaben des Betreibers des Deutschen Reanimationsregisters 

Der Betreiber des Deutschen Reanimationsregisters ist die DGAI, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer. Das Organisationskomitee entscheidet auf Antrag über die Teilnahme am Deutschen Reanimationsregister und ist der Vertragspartner gegenüber den Teilnehmern des Registers. Der Betreiber regelt die Finanzierung des Deutschen Reanimationsregisters.

Das Präsidium der DGAI verabschiedet die Datensätze, die Geschäftsordnung, die Publikationsordnung und benennt das Organisationskomitee sowie den wissenschaftlichen Beirat.

Der Betreiber stellt die Datenschutzkonformität sicher.

Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates 

Der wissenschaftliche Beirat wird vom Präsidium der DGAI ernannt.

Der wissenschaftliche Beirat berät die Teilnehmer bei wissenschaftlichen Fragestellungen auf Grundlage der Qualitätssicherungsdaten des Deutschen Reanimationsregisters.

Dem wissenschaftlichen Beirat gehören der Hauptgeschäftsführer sowie zwei weitere vom Präsidium der DGAI

benannte Personen an.

Anträge auf wissenschaftliche Auswertungen der Daten aus dem Deutschen Reanimationsregister sind an den wissenschaftlichen Beirat zu stellen. Anträge können nur von teilnehmenden Institutionen gestellt werden. Hierzu wird auf der Internetseite ein entsprechendes Antragsformular bereitgestellt. Der wissenschaftliche Beirat entscheidet über die Anträge und die Art und Weise der Datenübermittlung an Teilnehmer zum Zwecke der Bearbeitung von wissenschaftlichen Fragestellungen. Grundlage hierfür sind der Antrag, die geltenden Datenschutzbestimmungen und das eingereichte positive Ethikvotum der für den Antragssteller zuständigen Ethikkommission.

Aufgaben des Organisationskomitees 

Das Präsidium der DGAI benennt das Organisationskomitee des Deutschen Reanimationsregisters sowie einen Sprecher.

Das Organisationskomitee ist über die DGAI-Geschäftsstelle erreichbar.

Das Organisationskomitee verantwortet die Teilnehmerbetreuung und –verwaltung und entwickelt Standardauswertungen zur Qualitätssicherung. Das Organisationskomitee verfasst einen jährlichen Qualitätsbericht für jede teilnehmende Institution und ist für die Betreuung des Online-Zugangs der Teilnehmer verantwortlich. Gegenüber dem Präsidium der DGAI verantwortet das Organisationskomitee die regelmäßige Berichterstattung über das Gesamtprojekt „Deutsches Reanimationsregister“.

Das Organisationskomitee bereitet Beschlussvorlagen zur Anpassung und Aktualisierung des Datensatzes für das DGAI-Präsidium vor und regelt den Austausch mit dem wissenschaftlichen Beirat.

Das Organisationskomitee erarbeitet und aktualisiert die Publikationsordnung.

Das Organisationskomitee organisiert die vollständig anonymisierte Datenbereitstellung für - durch das Wissenschaftliche Komitee - genehmigte wissenschaftliche Auswertungen von Teilnehmern des Registers.

Das Organisationskomitee vertritt das Deutsche Reanimationsregister in fachlichen Fragen in anderen Organisationen und Gremien.

Das Organisationskomitee erstellt jährliche Plausibilitätskontrollen der erfassten Daten und ist berechtigt, interne und externe Audits zur Qualitätsüberprüfung bei den Teilnehmern zu initiieren und durchzuführen.

3. Teilnehmende Institutionen 

Jeder Notarztstandort und jede Klinik eines Krankenhauses aus dem deutschsprachigen Raum kann sich unabhängig von Fachdisziplin und Anzahl der versorgten Patienten zur Teilnahme am Deutschen Reanimationsregister anmelden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Über die Teilnahme entscheidet das Organisationskomitee des Deutschen Reanimationsregisters.

Der Antrag muss die für die Erhebung und Prüfung der Daten vor Ort und deren Transfer verantwortliche ärztliche Person und einen Vertreter namentlich benennen. Eine Teilnahme von Notarztstandorten ohne Zustimmung des zuständigen Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (oder äquivalent)  ist nicht möglich.

Der Vertragspartner ist für eine den aktuellen Datenschutzbestimmungen genügende Datenerfassung und Datenweitergabe in verschlüsselter, anonymisierter Form unter Verwendung eines standardisierten, webbasierten Erfassungstools an das Deutsche Reanimationsregister verantwortlich.

Jede teilnehmende Institution, die regelmäßig Daten an das Deutsche Reanimationsregister weiterleitet, erhält einmal jährlich einen Qualitätsbericht zum Vergleich der eigenen mit den anonymisierten Daten der anderen teilnehmenden Institutionen. Weiterhin erhält jede teilnehmende Institution einen Online-Zugang, in dem die eigenen Daten im Benchmark zu den Daten der anonymisierten Gesamtteilnehmer dargestellt werden.

Eine teilnehmende Institution kann von der Teilnahme am Register ausgeschlossen werden, wenn sie den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und plausible Datenerfassung nicht genügt und/oder datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. die der DGAI zustehenden Verwertungs- und Nutzungsrechte, insbesondere die Publikationsordnung verletzt.

Eine Abmeldung von der Teilnahme am Deutschen Reanimationsregister ist jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist durch den Vertragspartner möglich. Die Abmeldung muss schriftlich gegenüber der DGAI erklärt werden. Die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfassten Daten bleiben im Gesamtdatenpool des Registers. Der Teilnehmer erhält im Folgejahr des Ausscheidens einen letztmaligen Jahresbericht. Mit der Bestätigung der Abmeldung seitens des Betreibers werden die Online-Zugangsmöglichkeiten des Teilnehmers gesperrt.

4. Einschlusskriterien 

Erfasst werden die Erst- sowie ggf. die Weiter- und Langzeitversorgungsdaten von außerklinischen oder innerklinischen Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand, unabhängig vom Beginn einer Reanimationsmaßnahme und unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von aus- und weitergebildetem Personal oder von Ersthelfern durchgeführt wurden und insbesondere ohne Rücksicht auf den Erfolg der Maßnahmen. Bei innerklinischen Versorgungen werden auch Daten von Notfallversorgungsteams einbezogen, um Daten der von Notfallversorgungsteams verhinderten Herz-Kreislauf-Stillstand-Situationen zu erfassen.

5. Kosten 

Die Teilnahmegebühr am Deutschen Reanimationsregister ist in der jeweils gültigen  pdf Gebührenordnung (109 KB)   festgelegt.